externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz vom Experten

Datenschutzberatung und externer Datenschutzbeauftragter im Raum Göttingen - Kassel und darüber hinaus.


 

Ihre Vorteile als Kunde

Kostenlose Erstberatung

Für das erste Gespräch wird keine Beratungsgebühr in Rechnung gestellt.
Gemeinsam ermitteln wir welches unserer Datenschutz-Pakete für Sie in Frage kommt und wie das weitere Vorgehen abläuft.

Transparente Preisgestaltung

Bei Data & Privacy gibt es keine versteckten Kosten. Unsere Kunden werden vor Vertragsschluss genau über die zu erwarteten Kosten informiert. Datenschutz nach DSGVO muss nicht teuer sein.

Praxis- und Kundenorientierung

Wir verstehen uns nicht als bloße Berater, sondern vielmehr als Partner unserer Kunden, denn wirksamer Datenschutz im Unternehmen ist nur möglich wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.

 

Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen


"Ich freue mich darauf, Ihnen als Datenschutzberater und externer Datenschutzbeauftragter zur Seite zu stehen.
Gemeinsam bauen wir praxisbezogen und entsprechend Ihrer Anforderungen Ihre Datenschutzorganisation auf. Vereinbaren Sie am besten gleich ein kostenloses Erstberatungsgespräch.

Paul Maurer
Geschäftsführer und externer Datenschutzbeauftragter

Die Data & Privacy steht für Datenschutz auf Top-Niveau! Und das mit Zufriedenheitsgarantie für Ihr Unternehmen.

 

 

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Datenschutz

Was sind personenbezogene Daten?

Unter personenbezogenen Daten werden Einzelangaben (z.B. Name, Alter, Kontaktdaten, KFZ-Kennzeichen, IP-Adressen aber auch Zeugnisse oder Vorstrafen) einer bestimmten oder bestimmbaren Person verstanden.

Die Angaben müssen sich immer auf einen lebenden Menschen beziehen. Firmenadressen oder Firmengeheimnisse fallen sind keine personenbezogenen Daten und sind somit auch nicht durch die Datenschutzgesetze geregelt.

Muss mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

  • Ein Unternehmen, bei dem mehr als 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind muss zwingend einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen.
  •  Jede Behörde oder öffentliche Stelle muss unabhängig von Ihrer Größe einen DSB benennen. Es ist aber zulässig, dass sich mehrere Stellen (z.B. kleinere Gemeinden) zusammentun und sich den DSB „teilen“.
  • Zwingend müssen auch alle Unternehmen einen DSB bestellen deren Kerntätigkeit in Verarbeitungsvorgängen besteht, die … eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen.
  • Jedes Unternehmen, dessen Kerntätigkeit darin besteht besondere Kategorien personenbezogener Daten (u.a. Gesundheitsdaten, Daten zu religiöser oder politischer Einstellung) umfangreich zu verarbeiten. Dazu gehören etwa größere Pflegedienste oder Gemeinschaftspraxen.

Enstehen beim Erstberatungsgespräch wirklich keine Kosten?

Eine telefonische Erstberatung ist für Sie absolut kostenlos.

Gerne führen wir das kostenlose Erstberatungsgespräch auch bei Ihnen vor Ort durch. Für eine Anfahrt über 30km (ab 37127 Bühren) müssen wir dafür leider eine Pauschale von 0,30€ pro gefahrenem Kilometer berechnen. 

Welche Datenschutzgesetze gelten für mein Unternehmen?

Es gilt sowohl die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als auch ein Teil des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). 

Für Behörden, Organe der Rechtspflege und andere öffentliche Stellen gelten darüber hinaus noch die einzelnen Landesdatenschutzgesetze der Bundesländer. Wenn es sich um einen kirchlichen oder sozialen Träger handelt können auch die Datenschutzgesetze der Kirchen bzw. Datenschutzregeln aus den Sozialgesetzbüchern einschlägig sein.

Was droht bei einem Verstoß gegen die gültigen Datenschutzgesetze?

Verstöße gegen die DSGVO können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.000.000 € beziehungsweise bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres geahndet werden. Darüber hinaus kann es auch zu persönlicher Haftung des Verantwortlichen kommen.

Ein bisher vielmals unterschätztes Risiko sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche Betroffener. Datenverarbeiter müssen zunehmend damit rechnen verklagt zu werden, wenn einer Person wegen einer Datenschutzverletzung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Der beste Schutz dagegen ist natürlich die DSGVO und die weiteren Datenschutzgesetze einzuhalten.

Für wen gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für jeden sogenannten Verantwortlichen, der personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeitet. Davon unabhängig ist auch, wo die Datenverarbeitung erfolgt: Wer Daten in seinem Ladenlokal verarbeitet, ist ebenso an die Datenschutz-Grundverordnung gebunden wie der, der seine Daten in Zusammenhang mit dem Vertrieb seiner Produkte über Online-Plattformen wie eBay, Amazon oder dem eigenen Online-Shop vertreibt. Dabei kommt es nicht darauf an, wie umfangreich Ihre unternehmerische Tätigkeit ist – auch Kleinunternehmer müssen die Regelungen beachten.

Ausnahme: Die personenbezogenen Daten werden für ausschließlich familiäre oder private Zwecke verarbeitet. 

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